Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z ( GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständigen Angaben Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familienname- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können.
Sollten Sie zu diesem beschriebenen Objekt keinen Energieausweis vorliegen haben, ist ein Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte (HWB, fGEE) bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung aber erst nachkommen wird.
Gerne unterstütze ich Sie auch beim Verkauf/Vermietung Ihrer Immobilie.
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