Spanien

***Exklusiver Neubau in Moraira***

695.000,00 €

Basisdaten


Type
Villa
Land
Spanien
Zustand
Erstbezug
Energieträger
Elektrizität
Ausstattung
high
Schlafzimmer
Badezimmer
Wohnfläche (qm)
193 
Grundstücksfläche (qm)
826 
Etagen
Energieträger
Baujahr
2017 

Beschreibung

Diese neu errichtete Villa im schönen Moraira, besitzt 3 Schlafzimmer und 2 Badezimmer, außerdem einen Patio, ein typisch spanischer Innenhof. Die Wohnfläche beträgt 193 Quadratmeter und die Fläche des gesamten Grundstückes 826 Quadratmeter
Die Villa ist ausgestattet mit einer elektrischen Heizung, einer Klimaanlage und einem Pool. Der Ausblick erstreckt sich über die schöne Landschaft von Alicante, bis in die Berge.



Moraira, "die Perle an der Costa Blanca", mit anerkanntem Heilklima und im Gegensatz zu den umliegenden Orten frei von Hochhäusern oder Wolkenkratzern, liegt fast mittig zwischen Valencia und Alicante. Eingebettet in Weinfeldern, Mandel- und Orangenplantagen und mit einem wunderschönen Yachthafen, hat es den Charme des ehemaligen Fischerdörfchens bewahrt. Die gepflegten, herrlichen Strände sind mit der blauen Flagge der EU ausgezeichnet. Unsere Fiestas mit traumhaften Feuerwerken haben Weltruf.

WIDERRUFSRECHT:



Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

KPI-VIDEO zum WIDERRUFSRECHT:
KPI-VIDEO Warum Immobilienmakler:
KPI-VIDEO Warum mit KPI-Immobilien arbeiten:
KPI-VIDEO Warum an KPI-Immobilien einen Alleinauftrag vergeben:
KPI-VIDEO WarumVorsorge mit System?

VORSORGE treffen und STEUERN SPAREN!
KUNDENSTIMMEN über KPI-Immobilien:
NEUESTE INFOs VIA FACEBOOK -

WIDERRUFSRECHT:
Ihr Widerrufsrecht ist in §355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt) und schützt Sie als Verbraucher vor vertraglichen Bindungen. Sie, als Verbraucher, haben das Recht, sich unter bestimmten Voraussetzungen von einem bereits geschlossenen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen.
Nähere Informationen erhalten Sie auch unter: (Aufklärungsvideo zum Widerrufsrecht)

HAFTUNG:
Die von KP-International Immobilien weitergegebenen Informationen über Immobilien, Unterlagen, Pläne wurden
vom jeweiligen Eigentümer ausgehändigt. KP-International Immobilien übernimmt hierbei keinerlei Haftung.

GELDWÄSCHE:
Immobilienmaklerunternehmen nach den §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10,4 Abs. 3 Geldwäschegesetzt (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu prüfen.
Hierzu ist es erforderlich, das KP-International Immobilien die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhält und die Kopien bzw. Unterlagen für fünf Jahre aufbewahrt. Fordern Sie bitte das Informationsblatt zum GWG bei uns an.

Verkäufer


KP-International Immobilien Hofheim

 Deutschland
Alle Inserate ansehen
 Teilen