Mecklenburg-Vorpommern

Mehrfamilienhaus in Top Lage von Schwerin

545.000,00 €

Basisdaten


Type
Villa
Land
Mecklenburg-Vorpommern
Zustand
modernisiert
Renditeimmobilien
Wohnimmobilien
Heizung
Zentralheizung
Energieträger
Gas
Ausstattung
Standard
Schlafzimmer
18 
Badezimmer
Wohnfläche (qm)
442 
Grundstücksfläche (qm)
400 
Energieträger
Baujahr
1910 

Beschreibung

Es handelt sich um ein Mehrfamilienhäuser mit einem Vorder- und Hinterhaus in bevorzugter Lage von Schwerin. Die Schelfstadt mit dem Pfaffenteich und der Nähe zur Fußgängerzone machen diesen Standort zur bevorzugten Wohnlage in Schwerin. Das Mehrfamilienhauser mit 8 Mietwohnungen und 1 Gewerbeeinheit wurden zwischen 1995 und 1998 aufwendig kernsaniert und neu vermietet. Die Gewerbeeinheit wird heute als Fahrradabstellraum von den Mietern genutzt. Im Zuge des Leitungswasserschaden wurde der gesamte linke Wasserleitungsstrang ausgetauscht und es wurden gleichzeitig vier Altbauwohnungen mit echtem Stuck neu renoviert. Die vier neu bestellten Küchen werden im Januar 2019 eingebaut. Die Ist-Miete beträgt ca.: 32.280,- € im Jahr.



In Schwerin, der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns, leben rund 100.000 Einwohner. Die Stadt wurde 1160 gegründet und ist die zweitälteste Stadt östlich der Elbe. Insgesamt ist die Stadt 100 km von Hamburg und 200 km von Berlin entfernt. Die Verkehrsanbindung von und nach Schwerin sind durch 3 Anbindungen an die A24 und das ausgebaute Bundesstraßennetz als gut zu bezeichnen. Die Nähe zur historischen Innenstadt wertet die Immobilie auf. In der nahen Umgebung sind sehr gute Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten gegeben. Auch für gastronomische Versorgung ist gesorgt. Das Hausgrundstück hat eine gute, ruhige Lage in der Schweriner Schelfstadt, unweit des Werderhofes und des Schweriner Marstalls. In diesem Stadtteil leben aktuell 4.308 Menschen. Auch der Ziegelsee und das historische Schloss sind in wenigen Gehminuten zu erreichen.

Hinweis: Mit Ihrer Anfrage und zugleich mit der Bitte um weitere Informationen über das angebotene Objekt, geben Sie als Kaufinteressent ein Angebot auf Abschluss eines Maklerauftrags, stillschweigend auf unbestimmte Zeit ab. Sie haben das Kurzexposé vom hier angebotenen Objekt per Download und somit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit unseren Hinweis zu den neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinien erhalten, die Grundlage dieses Angebotes sind. Mit der Zusendung, der von Ihnen angeforderten Verkaufsaufgabe nehmen wir Ihr Angebot bzw. Auftrag an. Somit ist der Maklerauftrag rechtskräftig nach dem BGB zustande gekommen. Sie haben als Auftraggeber nach den neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinien für Fernabsatzverträge ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zugleich möchten Sie als Auftraggeber aber auch unverzüglich die Objektadresse von uns erhalten, um die Lage des Objektes zu prüfen. Dazu müssen wir als Dienstleister vorzeitig für Sie tätig werden. Der Auftraggeber beauftragt ausdrücklich den Makler als Auftragnehmer, dass dieser vor Beendigung der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen soll und stimmt mit seiner Anfrage über das Internet und zugleich mit der Bitte von weiteren Informationen bzw. Anfrage der Objektadresse über das hier angebotene Objekt, einem Wertersatz in Höhe der genannten Provision (Courtage) mit der nachgewiesenen und erhaltenen Auftragsannahme ausdrücklich zu. Der Auftragnehmer leistet lediglich den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages mit der Benennung der Objekt- und Eigentümeradresse in der Verkaufsaufgabe. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn für ein vom Makler nachgewiesenes Objekt erst nach Beendigung des Maklerauftrages der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist. Erst mit dem Kaufvertragsabschluss über das o.g. Objekt wird der Kaufinteressent bzw. Auftraggeber courtagepflichtig, bis dahin sind die Dienstleistungen des Maklers für den Kaufinteressent kostenfrei.

Verkäufer


Alfina Gesellschaft für Vermittlung & Projektierung von Immobilien mbH

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