Hamburg
219.000,00 €
Die 67 qm große 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im Hochparterre des gepflegten zweistöckigen Mehrfamilienhauses und liegt in einer Verkehrsgünstigen Lage von Hamburg-Rahlstedt. Sie betreten die Wohnung über das Treppenhaus im Erdgeschoss. Der Flur hat ausreichend Platz für eine Garderobe und einen Einbauschrank. Vom Flur gelangen Sie in alle weiteren Räume, z.B. die Einbauküche mit hochwertigen Elektrogeräten. Das freundlich gestaltete Badezimmer wurde 2018 neu und modern hell gefliest und ist mit einer Badewanne, sowie einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet. Der Abstellraum mit der Elektroverteilung bietet Platz für Regal und Staubsauger. Das Schlafzimmer ist zur Straßenseite gelegen und verfügt über viel Stellfläche. Das lichtdurchflutete Wohnzimmer hat eine große Fensterfront zur Terrasse, ist zum ruhigen und grünen Innenhof gelegen. Der Austausch der Fenster ist bereits vollzogen. Zu dieser Wohnung gehört ein Abstellraum im Keller und ein Tiefgaragenstellplatz. Das Wohngeld beträgt 250,- €/mtl.
Nordöstlich der Hamburger Innenstadt erwartet Sie im Wandsbeker Stadtteil Rahlstedt gehobenes Vorstadtambiente inmitten von prächtigen Jugendstil- und Gründerzeitvillen. In idyllischer Stadtrandlage finden Sie hier trotz kleinstädtischem Flair eine umfangreiche Nahversorgung mit Banken, Behörden, ärztlichen Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten. Die Rahlstedter Fußgängerzone erreichen Sie von der Bargteheider Straße aus in rund 19 Minuten zu Fuß. Das dort ansässige Rahlstedt-Center bietet auf fast 20.000 m² Ladenfläche von Modegeschäften über Lebensmittelhändler und Drogerien bis hin zu Friseuren und anderen Dienstleistern alles, was Sie sich im Alltag wünschen. Auf der anderen Straßenseite ist eine Bäckerei, die stellt Ihre Backwaren noch von Hand her und in der Umgebung gibt es mehrere kleine Cafés und Konditoreien die servieren frische, hausgemachte Kuchen. Zudem befindet sich mit dem Merkurpark auch ein großes Gewerbegebiet unweit der Wohnung.
Hinweis: Mit „ Ihrer Anfrage“ und zugleich mit der „Bitte um weitere Informationen“ über das angebotene Objekt, geben Sie als Kaufinteressent ein „Angebot auf Abschluss eines Maklerauftrags“, stillschweigend auf unbestimmte Zeit ab. Sie haben das Kurzexposé vom hier angebotenen Objekt per Download und somit unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ mit unseren Hinweis zu den neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinien erhalten, die Grundlage dieses Angebotes sind. Mit der Zusendung, der von Ihnen angeforderten Verkaufsaufgabe nehmen wir Ihr Angebot bzw. Auftrag an. Somit ist der Maklerauftrag rechtskräftig nach dem BGB zustande gekommen. Sie haben als Auftraggeber nach den neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinien für Fernabsatzverträge ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zugleich möchten Sie als Auftraggeber aber auch unverzüglich die Objektadresse von uns erhalten, um die Lage des Objektes zu prüfen. Dazu müssen wir als Dienstleister vorzeitig für Sie tätig werden. Der Auftraggeber beauftragt ausdrücklich den Makler als Auftragnehmer, dass dieser vor Beendigung der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen soll und stimmt mit seiner „Anfrage“ über das Internet und zugleich mit der „Bitte von weiteren Informationen bzw. Anfrage der Objektadresse“ über das hier angebotene Objekt, einem Wertersatz in Höhe der genannten Provision (Courtage) mit der nachgewiesenen und erhaltenen Auftragsannahme ausdrücklich zu. Der Auftragnehmer „leistet lediglich den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages mit der Benennung der Objekt- und Eigentümeradresse in der Verkaufsaufgabe. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn für ein vom Makler nachgewiesenes Objekt erst nach Beendigung des Maklerauftrages der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist. Erst mit dem Kaufvertragsabschluss über das o.g. Objekt wird der Kaufinteressent bzw. Auftraggeber courtagepflichtig, bis dahin sind die Dienstleistungen des Maklers für den Kaufinteressent kostenfrei.