Schleswig-Holstein
249.000,00 €
Bei diesem Objekt handelt es sich um eine 4 Zimmer Erdgeschosswohnung mit angeschlossener Terrasse, sowie eigenem Garten und verfügt über 192m² Wohn- und Nutzfläche. Die Wohnung besticht durch ihre zentrale Lage, die Fußläufigkeit zum Einkaufen wie REWE-Markt, Vorderreihe und Hafen. Das in Massivbauweise errichtete Zweifamilienhaus aus dem Jahre 1962, steht auf 387m² Eigenland. Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet in der Nähe der Altstadt. Fast alle Fenster haben Rollläden. Leider hat die Wohnung auch einen Renovierungsstau wie Bad, Küche, Malerarbeiten. Die Wohnungen haben eine Etagenheizung von der Firma Viessmann, somit trägt jede Wohneinheit Ihre eigen Nebenkosten. Einen gemeinsamen Verwalter für die beiden Eigentumswohnungen gibt es nicht. Die Wohnung ist für eine junge Familie, die bezahlbaren Wohnraum in Travemünde sucht, sehr interessant und bietet viel Platz!
Travemünde ist als Seebad sowie als Kurort über die Grenzen Norddeutschlands hinaus bekannt. Wassersportler kommen hier voll auf ihre Kosten. Zwei Golf¬plätze liegen nur ca. 4 km entfernt. Lange Strände laden zu Spaziergängen sowie zum Sonnenbaden ein. Mit dem Fahrrad oder mit einem kleinen Spaziergang erreichen Sie das Zentrum von Travemünde, wo Sie die gastronomische Vielfalt genießen und auch prima einkaufen können. Bahnhof und Bushaltestelle sind gut fußläufig zu erreichen und bringen Sie in ca. 20 Minuten in die Innenstadt der Hansestadt Lübeck und in ca. 45 Min in die Groß-Metropole Hamburg.
Hinweis: Mit „ Ihrer Anfrage“ und zugleich mit der „Bitte um weitere Informationen“ über das angebotene Objekt, geben Sie als Kaufinteressent ein „Angebot auf Abschluss eines Maklerauftrags“, stillschweigend auf unbestimmte Zeit ab. Sie haben das Kurzexposé vom hier angebotenen Objekt per Download und somit unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ mit unseren Hinweis zu den neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinien erhalten, die Grundlage dieses Angebotes sind. Mit der Zusendung, der von Ihnen angeforderten Verkaufsaufgabe nehmen wir Ihr Angebot bzw. Auftrag an. Somit ist der Maklerauftrag rechtskräftig nach dem BGB zustande gekommen. Sie haben als Auftraggeber nach den neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinien für Fernabsatzverträge ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zugleich möchten Sie als Auftraggeber aber auch unverzüglich die Objektadresse von uns erhalten, um die Lage des Objektes zu prüfen. Dazu müssen wir als Dienstleister vorzeitig für Sie tätig werden. Der Auftraggeber beauftragt ausdrücklich den Makler als Auftragnehmer, dass dieser vor Beendigung der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen soll und stimmt mit seiner „Anfrage“ über das Internet und zugleich mit der „Bitte von weiteren Informationen bzw. Anfrage der Objektadresse“ über das hier angebotene Objekt, einem Wertersatz in Höhe der genannten Provision (Courtage) mit der nachgewiesenen und erhaltenen Auftragsannahme ausdrücklich zu. Der Auftragnehmer „leistet lediglich den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages mit der Benennung der Objekt- und Eigentümeradresse in der Verkaufsaufgabe. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn für ein vom Makler nachgewiesenes Objekt erst nach Beendigung des Maklerauftrages der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist. Erst mit dem Kaufvertragsabschluss über das o.g. Objekt wird der Kaufinteressent bzw. Auftraggeber courtagepflichtig, bis dahin sind die Dienstleistungen des Maklers für den Kaufinteressent kostenfrei.